Betriebshaftpflicht 2024
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Betriebshaftpflicht 2024 | Angebote, Informationen, Vergleiche
Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Führung eines Betriebes ist immer mit Haftungsrisiken verbunden. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Inhaber bzw. Gewerbetreibende in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen Vermögen. Strengere Gesetze und eine immer verbraucherfreundlichere Rechtsprechung erhöhten die Haftungsrisiken in den letzten Jahren deutlich. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt die Interessen und das Vermögen eines Unternehmens, wenn durch die betriebliche Tätigkeit ein ersatzpflichtiger Schaden an einer Sache (Sachschäden) oder einer Person (Personenschäden) verursacht wird. Die Betriebshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflicht deckt diese Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden, Handwerkern, Freiberuflern und industriellen Unternehmern ab. Teilweise besteht für einige dieser Berufe eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung.
Zusammengefasst: Die Betriebshaftpflicht Versicherung ist eine Absicherung, die Unternehmen (aber auch Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler etc.) vor den finanziellen Konsequenzen von Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden schützt, die durch den Betrieb des Unternehmens verursacht werden. Wenn ein Kunde beispielsweise in einem Unternehmen aufgrund eines Sturzes über ein Kabel verletzt wird, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten für die Behandlung sowie eventuelle Verdienstausfälle. In Fällen von größeren Schäden bietet die Betriebshaftpflichtversicherung Schutz vor existenzbedrohenden Kosten für das Unternehmen.
Betriebshaftpflicht – Leistungen & Schutz vor Schadenersatz
Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht Versicherung umfasst wie auch in der privaten Haftpflichtversicherung allgemein die Freistellung des Versicherungsnehmers von begründeten Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz. Zudem umfasst die Betriebshaftpflichtversicherung die Prüfung, inwieweit diese Ansprüche begründet sind und auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Gut zu wissen
Die Betriebshaftpflicht Versicherung ist demnach auch eine passive Rechtsschutz Versicherung; die Kosten von ggf. anfallenden Prüfungen und des Rechtschutzes trägt unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme der Versicherer der Betriebshaftpflicht Versicherung.
Der Versicherungsschutz ist jedoch auf den Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche begrenzt, also nicht auf solche, die auf Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen hinzielen oder die z.B. Auskünfte oder die Unterlassung bestimmter Handlungen bezwecken. Die Versicherungsgesellschaft reguliert den Schaden, indem der entsprechende Betrag an den geschädigten Anspruchsteller geleistet wird und nicht an den Versicherungsnehmer.
Welche Risiken sind in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert?
In der Betriebshaftpflichtversicherung gilt der Grundsatz der Spezialität. Das bedeutet, dass nur die Eigenschaften und die Rechtsverhältnisse versichert sind, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angibt. Dies ist bei einer Betriebshaftpflichtversicherung von besonderer Bedeutung. Aus den Beschreibungen der üblichen Policen ergeben sich andererseits oft Hinweise auf bei Vertragsabschluss nicht erkannte Risiken, ohne dass dies aber zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen darf.
Über die sogenannte Vorsorgeversicherung sind neu hinzukommende Risiken vorläufig abgedeckt. Diese bedürfen aber einer abschließenden Einbeziehung in den Vertrag. In der Regel sind die hierfür notwendigen Versicherungssummen sehr gering, so dass sich gerade in der Betriebshaftpflichtversicherung das Nachfragen beim Berater oder beim Versicherer anbietet.
Neben dem gewerblichen Risiko, also Personen- und Sachschäden, ist in der Regel im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung auch das allgemeine Umweltrisiko abgedeckt.
Welche Personen sind in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert?
Neben dem Einzelunternehmer bzw. der Trägergesellschaft sind diejenigen Personen mitversichert, die einen Betrieb oder dessen Niederlassung leiten, sowie die übrigen Mitarbeiter bzw. Betriebsangehörigen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für ihr Unternehmen bzw. für ihren Arbeitgeber (für die Freizeit ist die private Haftpflichtversicherung zuständig).
Die Betriebshaftpflicht schützt somit sowohl den Inhaber als auch die Mitarbeiter eines Unternehmens im Schadenfall mit folgenden Leistungen:
- Es wird geprüft, ob der Grund der erhobenen Ansprüche gegen den Betrieb, sowie deren Höhe gerechtfertigt sind
- Abwehr von unberechtigten und überhöhten Ansprüchen, ggf. auch vor Gericht
- Sofern die Ansprüche berechtigt sind, werden die Schadenersatzansprüche bzw. der Schadenersatz gegen das Unternehmen übernommen
Mit der Absicherung der Haftungsrisiken der Mitarbeiter wird bei einer Betriebshaftpflichtversicherung zugleich deren arbeitsrechtlichem Freistellungsanspruch Rechnung getragen.
Gut zu wissen
- Ansprüche des Versicherungs-Nehmers gegen mitversicherte Mitarbeiter oder von Mitarbeitern untereinander sind in Deutschland in einer Betriebshaftpflichtversicherung aber nicht mitversichert (in der Schweiz beispielsweise schon).
- Liegt ein Arbeitsunfall vor, ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden des Arbeitnehmers. Die Haftpflichtansprüche gegen den schädigenden Kollegen oder Arbeitgeber auf Ersatz des Personenschadens im Umfang der Leistungen der Unfallversicherung gelten somit als abgegolten.
- Bei gewerblichen Subunternehmen und bei Freiberuflern beschränken die Versicherungsgesellschaften ihre Leistungspflicht auf die Haftpflicht des eigenen Versicherungsnehmers und schließen die persönliche Haftpflicht des Subunternehmers oder des Vertreters ausdrücklich aus. Dieser muss selbst für entsprechende Absicherung sorgen.
Spezielle Angebote der Betriebshaftpflichtversicherung
Vor dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gibt es sind einige Dinge zu beachten, denn nicht jede Form der Betriebshaftpflicht ist für jedes Unternehmen gleich gut geeignet. Für bestimmte Berufsgruppen sind Sonderformen der Betriebshaftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Je nach ausgeübtem Beruf bieten Versicherungsunternehmen auch Kombipakete an, die alle Eventualitäten abdecken. Durch die Betriebshaftpflichtversicherung kann ein Unternehmer nicht nur sich selbst, sondern auch Mitarbeiter, die für ihn tätig sind, versichern. Dies können Vollzeitkräfte sein, aber auch Teilzeitkräfte.
Betriebshaftpflichtversicherungen für bestimmte Berufsgruppen sind bspw. für
- Rechtsanwälte und Patentanwälte die Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung
- für Ärzte, Ärzte im Praktikum, Zahnärzte und Medizinstudenten im praktischen Jahr (MPJ) die Arzthaftpflichtversicherung
- für Architekten, Bauingenieure, beratende Ingenieure die Architektenhaftpflichtversicherung bzw. die Bauingenieur Haftpflichtversicherung
- die Notarhaftpflichtversicherung für Notare
- die Steuerberaterhaftpflicht für Steuerberater
- die Wirtschaftsprüferhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer
- die Krankenanstalten-Haftpflicht für Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten
- die Dienst-Haftpflichtversicherung für Angehörige des öffentlichen Dienstes einschließlich Lehrer
Betriebshaftpflicht für spezielle Berufe
Wir bieten u.a. für folgende Berufe bzw. Berufsgruppen zugeschnittene Angebote für eine Betriebshaftpflichtversicherung an, da sie in diesen Fällen gesetzlich vorgeschrieben oder zumindest sehr sinnvoll ist:
Betriebshaftpflicht – Spezielle Angebote für folgende Berufe | |
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Amtsvormund | Journalist |
Angestellte im öffentlichen Dienst | M&A Berater |
Anwalt | Managementberater |
Arbeitsvermittler | Marketing Berater |
Architekt | Marktforscher |
Auditor | Meinungsforscher |
Auktionator | Mediator |
Baubetreuungsunternehmen | Moderator |
Baufirmen | Notar |
Bausparkassenvertreter | Organisationsberater |
Beamte | Personalberater |
Bestatter | Personaldienstleister |
Bestattungsunternehmen | Programmierer |
Berater | Projekt Manager |
Betreuer | Programm Manager |
Buchhalter | Prozessberater |
Business Analyst | Qualitätsmanager |
Büroservice | Rechtspfleger |
Coach | Rechtsanwalt |
Consultant | Recruiter |
Datenschutzbeauftragter | Richter |
Designer | Reisebüro |
Detektiv | Staatsanwalt |
Detektei | Schornsteinfeger |
Dolmetscher | Schuldnerberater |
Dozent | Sicherheitsfachkraft |
EDV-Berater | SiFa |
Energieberater | FASI |
Eventmanager | SiGeKo |
Gerichtsvollzieher | Steuerberater |
Grafiker | Strategieberater |
Gutachter | Trainer |
Hausverwalter | Übersetzer |
Headhunter | Unternehmensberater |
Inkassobüro | Vereine |
Interim Manager | Vormund |
Immobilienbewerter | Vollziehungsbeamte |
Immobilienmakler | Veranstaltungsfirmen |
IT-Dienstleister | Webdesigner |
IT-Berater | Werbeagentur |
Wohnungsbetreuung |
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