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Betriebshaftpflicht-Versicherung

Betriebshaftpflicht-Versicherung AngebotBetriebshaftpflicht Versicherung - Sinn und Zweck

Die Führung eines Betriebes ist immer mit Haftungsrisiken verbunden. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Inhaber bzw. Gewerbetreibende in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen Vermögen. Strengere Gesetze und eine immer verbraucherfreundlichere Rechtsprechung erhöhen die Haftungsrisiken deutlich.

Eine Betriebshaftpflicht-Versicherung schützt die Interessen und das Vermögen eines Unternehmens, wenn durch die betriebliche Tätigkeit ein ersatzpflichtiger Schaden an einer Sache (Sachschäden) oder einer Person (Personenschäden) verursacht wird. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung deckt dieses Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden, Handwerkern, Freiberuflern und industriellen Unternehmern ab. Teilweise besteht für einige dieser Berufe eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung.

 

Betriebshaftpflicht Versicherung - Leistungen

Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht-Versicherung umfasst wie auch in der privaten Haftpflichtversicherung allgemein die Freistellung des Versicherungsnehmers von begründeten Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz. Zudem umfasst die Betriebshaftpflicht-Versicherung die Prüfung, inwieweit diese Ansprüche begründet sind und auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung ist demnach auch eine passive Rechtschutzversicherung; die Kosten von ggf. anfallenden Prüfungen und des Rechtschutzes trägt unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme die Versicherungsgesellschaft.

Der Versicherungsschutz ist jedoch auf den Ersatz eines Schadens gerichtete Ansprüche begrenzt, also nicht auf solche, die auf Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen hinzielen oder die z.B. Auskünfte oder die Unterlassung bestimmter Handlungen bezwecken. Die Versicherungsgesellschaft reguliert den Schaden, indem der entsprechende Betrag an den geschädigten Anspruchsteller geleistet wird und nicht an den Versicherungsnehmer.



Betriebshaftpflicht Versicherung - Welche Risiken sind versichert?

In der Betriebshaftpflicht-Versicherung gilt der Grundsatz der Spezialität. Das bedeutet, dass nur die Eigenschaften und die Rechtsverhältnisse versichert sind, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss angibt. Dies ist bei einer Betriebshaftpflicht-Versicherung von besonderer Bedeutung. Aus den Beschreibungen der üblichen Policen ergeben sich andererseits oft Hinweise auf bei Vertragsabschluss nicht erkannte Risiken, ohne dass dies aber zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen darf. Über die sogenannte Vorsorgeversicherung sind neu hinzukommende Risiken vorläufig abgedeckt. Diese bedürfen aber einer abschließenden Einbeziehung in den Vertrag. In der Regel sind die hierfür notwendigen Versicherungssummen sehr gering, so dass sich gerade in der Betriebshaftpflicht-Versicherung das Nachfragen beim Berater oder beim Versicherer anbietet. Neben dem gewerblichen Risiko, also Personen- und Sachschäden, ist in der Regel im Rahmen einer Betriebshaftpflicht-Versicherung auch das allgemeine Umweltrisiko abgedeckt.



Betriebshaftpflicht Versicherung - Welche Personen sind versichert?

Neben dem Einzelunternehmer bzw. der Trägergesellschaft sind diejenigen Personen mitversichert, die einen Betrieb oder dessen Niederlassung leiten, sowie die übrigen Mitarbeiter bzw. Betriebsangehörigen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für ihr Unternehmen bzw. für ihren Arbeitgeber (für die Freizeit ist die private Haftpflichtversicherung zuständig). Mit der Absicherung der Haftungsrisiken der Mitarbeiter wird bei einer Betriebshaftpflicht-Versicherung zugleich deren arbeitsrechtlichem Freistellungsanspruch Rechnung getragen. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Mitarbeiter oder von Mitarbeitern untereinander sind in Deutschland in einer Betriebshaftpflicht-Versicherung aber nicht mitversichert (in der Schweiz besipielsweise schon).

Liegt ein Arbeitsunfall vor, ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden des Arbeitnehmers. Die Haftpflichtansprüche gegen den schädigenden Kollegen oder Arbeitgeber auf Ersatz des Personenschadens im Umfang der Leistungen der Unfallversicherung gelten somit als abgegolten. Bei gewerblichen Subunternehmen und bei Freiberuflern beschränken die Versicherungsgesellschaften ihre Leistungspflicht auf die Haftpflicht des eigenen Versicherungsnehmers und schließen die persönliche Haftpflicht des Subunternehmers oder des Vertreters ausdrücklich aus. Dieser muss selbst für entsprechende Absicherung sorgen.


Als langjährig tätige Versicherungsmakler befassen wir uns intensiv mit dem Bereich der Absicherung und der Risikovorsorge. Wir bieten Ihnen eine professionelle, individuelle und vor allem von jeglichen Versicherungsgesellschaften unabhängige Beratung. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir erstellen Ihnen kostenfrei und unverbindlich ein passendes Angebot für eine Betriebshaftpflicht-Versicherung bzw. Berufshaftpflicht-Versicherung.


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